§1 Name

Der Name der Gilde lautet “The Enlightened”.
Als kennzeichnende Abkürzung kann .TE. verwendet werden.

§2 Zielsetzung

“The Enlightened” ist eine freie Gemeinschaft von Spielern, die gemeinsam ihre Zeit in World of Warcraft verbringen möchten.
Wir machen es uns zur Aufgabe, mit gleich gesinnten Spielern in einer von Leistungszwängen freien Atmosphäre gemeinsam zu spielen und unseren Spaß zu haben bzw. dieses zu ermöglichen. Ferner bietet sich den Gildenmitgliedern damit eine Möglichkeit zu fachlichem Austausch und Erlangung von Hilfen sowie natürlich auch zu zwanglosem Gespräch.
Diese Zielsetzung richtet sich vor allem an solche Spieler, welche gern einer Gilde beitreten wollen, aber die Bedingungen und Regeln vieler anderer Clans und Gilden entweder aus Zeitmangel nicht erfüllen oder sich nicht mit strikter Organisation und leistungssportlichen Anforderungen identifizieren können.

§3 Mitgliedschaft

Neue Mitglieder werden gebeten, sich im Forum vorzustellen und sich dort auch nach Annahme ihres Antrages rege zu beteiligen. Angegebene E-Mailadressen werden nur gildenintern verwendet, eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Sollte ein Adressenmissbrauch bestätigt werden, wird das betreffende Mitglied unverzüglich von der Gilde ausgeschlossen.

Voraussetzung für die Aufnahme ist die Bereitschaft des Betreffenden, sich auch an den Aktivitäten unserer Gilde zu beteiligen.

Der Antrag kann formlos durch ingame-Nachricht, ingame-Post durch "Anwhispern" gestellt werden. Ein einzelnes Mitglied kann die Aufnahme der entsprechenden Person mit seiner Stimme verhindern, wenn ihm diese Person als problematisch bekannt ist (Cheater, Hacker, ungebührliches Verhalten, etc.). Die entsprechenden Tatsachen sind jedoch nicht nur vorzutragen, sondern stets auch zu belegen.

Alle Mitglieder sind grundsätzlich gleichberechtigt. Niemand mit Ausnahme des Gildenmeisters und der Offiziere ist berechtigt, den anderen Mitgliedern Weisungen zu erteilen.

Jedem Mitglied bleibt überlassen wann und wie lange es spielt. Allerdings würden wir uns freuen, wenn man sich schon ab und zu auf dem Server und im Forum sehen lässt um den Gemeinschaftssinn zu stärken und das Durchschnittslevel anzuheben.

§4 Beförderungen

Gildeninterne Beförderungen werden von der Gildenführung durchgeführt. Voraussetzung für eine Beförderung über den Rang Mitglied hinaus sind herausragende Leistungen die Gilde betreffend. Diese können sowohl materiell als auch intellektuell erfolgen.

§5 Verhaltensregeln

Grundsätzlich macht die Gilde niemandem Vorschriften, wie er/sie sich zu verhalten hat. Es wird aber vorausgesetzt, dass sich jedes Mitglied innerhalb und außerhalb der Gilde angemessen verhält. Für das Fehlverhalten eines einzelnen Mitgliedes übernimmt die Gilde nicht die Verantwortung. Bei schwerwiegendem Fehlverhalten gegenüber der Gilde oder einzelnen Mitgliedern der Gilde kann dies im Zweifelsfalle zum Ausschluss aus der Gilde führen.

Der Umgangston untereinander sei nach Möglichkeit freundlich und höflich, Streitereien sind nach Möglichkeit durch Schlichtung oder auch ein Duell beizulegen. Grobe und ernst gemeinte Beleidigungen und Obszönitäten sind unerwünscht, wobei natürlich hier nicht gemeint ist, Späße und scherzhafte Äußerungen zu verbieten.

Wenn möglich, sollten sich die Mitglieder untereinander im Spiel unterstützen und schwächeren Hilfestellungen geben, wenn gewünscht.

Radikalismus, grobe Beleidigungen und sonstiges die Menschenwürde verletzendes Verhalten sowohl gegenüber Mitgliedern als auch gegenüber Außenstehenden führen zur sofortigen Sanktionierung durch die Gildenführung. Dies kann gegebenenfalls auch einen Gildenausschluss beinhalten.

§6 Wahl des Gildenmeisters

Bei Rücktritt des Gildenmeisters von seinem Amt oder bei allgemeiner Unzufriedenheit mit dem Gildenmeister steht es den Mitgliedern frei, einen neuen Gildenmeister zu bestimmen. Die	Wahl ist mit einer 2/3-Mehrheit der Wählenden zu bestätigen. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Gilde außer Initiaten.

§7 Meinungsäuerung

Allen Mitgliedern steht es frei, Verbesserungsvorschläge, Beschwerden, etc. dem Gildenmeister oder den Offizieren zukommen zu lassen.

§8 Gildenbank

Die Gilde möchte Einsteigern das Leben leichter machen, daher verwalten der Gildenmeister und die Offiziere eine Gildenbank.

Der Inhalt der Gildenbank und deren Vermögen wird durch freiwillige Spenden der Gildenmitglieder erwirtschaftet und steht grundsätzlich allen Mitgliedern zur Verfügung. Die Verwalter der Gildenbank entscheidet vor Ort über Entnahme und Verleih von Gold und Items und beachten dabei, in wiefern der Bittsteller schon von der Bank bedacht wurde und/oder er anderweitig für die Gilde oder die Bank tätig geworden ist.

Des Weiteren darf der Bankverwalter oder die Gildenführung mit dem Bankvermögen zum Wohl der Gilde wirtschaften, namentlich wichtige Rezepte oder Items kaufen die allen Mitgliedern zur Verfügung stehen.

§9 Spielerweiterungen und Hilfsmittel

Die Gildenmitglieder sind gehalten, aktuelle Spielerweiterungen und Tools zu installieren und zu nutzen. Diese helfen das Gildenspiel zu vereinfachen und die Organisation zu erleichtern. Eine aktuelle Auswahl an Erweiterungen findet sich in den Downloadbereichen von buffed.de oder wow.curse.com

überarbeitete Fassung vom 22.08.2008

Original vom 10.10.2007