Satzung

§1 Zielsetzung

Diese Satzung gilt als Grundsatzpapier für die Gilde “The Enlightened”. Sie beschreibt die wesentlichen Merkmale und die Ausrichtung der Gilde; die organisatorischen Regelungen sind nicht Bestandteil der Satzung, sondern sind im Foren-Bereich “Ankündigungen & Wichtiges” zu finden. Sie gelten als Ergänzung dieser Satzung und sind somit für alle Mitglieder verbindlich.

§2 Name

Der Name der Gilde lautet “The Enlightened”.
Als kennzeichnende Abkürzung kann “TE” verwendet werden.

§3 Mitgliedschaft

“The Enlightened” ist eine freie Gemeinschaft von Spielern, die gemeinsam ihre Zeit in World of Warcraft verbringen möchten. Die Aufnahme in die Gilde steht grundsätzlich jedem Spieler offen, erfolgt aber nach den in §1 erwähnten organisatorischen Regeln. Diese Regeln sorgen dafür, ein angenehmes Gildenklima zu gewährleisten und können u.a. den zeitweiligen oder permanenten Ausschluss verschiedener Klassen oder Spieler von der Aufnahme festschreiben. Jedes Mitglied kann zusätzlich die Aufnahme der einer Person mit seiner Stimme verhindern, wenn ihm diese Person als problematisch bekannt ist (Cheater, Hacker, ungebührliches Verhalten, etc.). Die entsprechenden Tatsachen sind jedoch nicht nur vorzutragen, sondern stets auch zu belegen.

§4 Gildenleitung und -struktur

Die Gilde wird vom Gildenmeister und mindestens 3 Offizieren geleitet. Dabei hat der Gildenmeister bei allen die Gilde betreffenden Entscheidungen Verfügungsgewalt. Die Gildenleitung bestimmt über die Berufung neuer Mitglieder in den Vorstand, als Maßgabe gilt dabei sowohl das spielerische Können als auch die soziale Kompetenz und die Aktivität des jeweiligen Spielers.

Bei Rücktritt des Gildenmeisters von seinem Amt oder bei allgemeiner Unzufriedenheit mit dem Gildenmeister steht es den Mitgliedern frei, einen neuen Gildenmeister zu bestimmen. Die Wahl ist mit einer 2/3-Mehrheit der Wählenden zu bestätigen. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Gilde außer Initiaten.

§5 Ausrichtung der Gilde

“The Enlightened” ist eine Raidgilde, der Fokus aller Gildenaktivitäten liegt somit auf dem PvE-Content. Das Ziel der Gilde ist es, die besten PvE-Spieler des Realms zu versammeln und gemeinsam herausfordernde Raidinstanzen zu meistern. Erfahrene Spieler helfen dabei den weniger erfahrenen Gildenmitgliedern in ihrer Funktion als Klassenleiter und werben gleichzeitig gute externe Spieler an.

§6 Beförderungen

Gildeninterne Beförderungen werden von der Gildenführung durchgeführt. Voraussetzung für eine Beförderung über den Rang Mitglied hinaus sind herausragende Leistungen die Gilde betreffend. Diese können sowohl materiell als auch immateriell erfolgen.

§7 Verhaltensregeln

Alle Mitglieder sind grundsätzlich gleichberechtigt. Niemand mit Ausnahme des Gildenmeisters und der Offiziere ist berechtigt, den anderen Mitgliedern Weisungen zu erteilen.

Die Gilde macht niemandem Vorschriften, wie er/sie sich in jeder Situation zu verhalten hat. Es wird aber vorausgesetzt, dass sich jedes Mitglied innerhalb und außerhalb der Gilde angemessen verhält. Für das Fehlverhalten eines einzelnen Mitgliedes übernimmt die Gilde nicht die Verantwortung. Schwerwiegendes Fehlverhalten gegenüber der Gilde als Organisation oder gegenüber einzelnen Mitgliedern kann zum Ausschluss aus der Gilde führen.

Der Umgangston untereinander sei nach Möglichkeit freundlich und höflich, Streitereien sind nach Möglichkeit durch Schlichtung oder auch ein Duell beizulegen. Grobe und ernst gemeinte Beleidigungen und Obszönitäten sind unerwünscht, wobei natürlich hier nicht gemeint ist, Späße und scherzhafte Äußerungen zu verbieten.

Wenn möglich, sollten sich die Mitglieder untereinander im Spiel unterstützen und schwächeren Hilfestellungen geben, wenn gewünscht.

Radikalismus, grobe Beleidigungen und sonstiges die Menschenwürde verletzendes Verhalten sowohl gegenüber Mitgliedern als auch gegenüber Außenstehenden führen zur sofortigen Sanktionierung durch die Gildenführung. Dies kann gegebenenfalls auch einen Gildenausschluss beinhalten.

§8 Gildenbank

Der Gildenmeister und die Offiziere verwalten die Gildenbank.

Der Inhalt der Gildenbank und deren Vermögen wird durch freiwillige Spenden der Gildenmitglieder erwirtschaftet und steht grundsätzlich allen Mitgliedern zur Verfügung. Die Verwalter der Gildenbank entscheiden in jedem Einzelfall über Entnahme und Verleih von Gold und Items und beachten dabei, in wiefern der Bittsteller schon von der Bank bedacht wurde und/oder er anderweitig für die Gilde oder die Bank tätig geworden ist.

Des Weiteren darf die Gildenführung mit dem Bankvermögen zum Wohl der Gilde wirtschaften, namentlich Gegenstände an- und verkaufen, um Einkommen und wichtige Gegenstände für die Gilde aquirieren. Das Verleihen von Gold aus der Gildenbank gegen Zins ist ausgeschlossen.

 

überarbeitete Fassung vom 31.10.2011

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